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Verstoß gegen Gefahrgutvorschriften
Wieder einmal haben erfahrene „Fahnder“ der Schwerverkehrsüberwachungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim einen erheblichen Verstoß gegen Gefahrgut-vorschriften auf der Straße aufgedeckt.
Heute, 04.03.2009 gegen 10.05 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung auf der A 95 in Fahrtrichtung Süden zwischen den Anschlussstellen Hohenschäftlarn und Wolfratshausen einen Lkw mit Anhänger, der im Auftrag einer großen Münchner Spedition unterwegs war. Gesteuert wurde das Gespann von einem 35jährigen Berufskraftfahrer ebenfalls aus dem Großraum München.
Bei der Kontrolle der Ladefläche fiel ein ca. 1000 kg schweres und fast mannshohes Paket auf, das mit schwarzer Folie blickdicht umwickelt war, so dass von außen kein Rückschluss auf das Stückgut möglich war. Nachdem der Fahrer dazu auch kein Beförderungspapier vorweisen konnte, war natürlich die Neugierde des Kontrollbeamten erst recht geweckt. Nach Aufreißen der Verpackung kam als erstes ein Gefahrenzeichen für ätzende Stoffe und dann auch noch eine international gültige Gefahrgutnummer zum Vorschein, die besagt, dass es sich um Phosphor-säure handelt.
Bei der darauf folgenden Kontrolle des Anhängers wurden die Polizisten nochmals fündig in Form von 40 Fässern a 30 Liter Acetonitril, die zur Verarbeitung in einer Chemiefirma benötigt werden.
Zusammenfassend war festzustellen, dass die Gefahrgutladung völlig ungesichert gegen Verrutschen oder Umfallen befördert wurde, dass schriftliche Weisungen für den Schadensfall nicht mitgeführt wurden, dass der komplette Zug nicht durch orangefarbene Warntafeln kenntlich gemacht war, dass Gefahrgut unter undurchsichtiger Folie versteckt und nicht mehr bezettelt und gekennzeichnet war und dass keinerlei entsprechende Beförderungspapiere mitgeführt wurden.
Jede dieser Vorgehensweisen stellt einen Verstoß gegen Gefahrgutrecht dar, was alleine den Fahrer ein Bußgeld in 4stelliger Höhe kosten wird. Zusätzlich werden Ermittlungen gegen die beteiligten Speditionen, Verlader, Verpacker, Versender und weitere beteiligte Personen eingeleitet, die jeweils entsprechend hohe Summen werden aufbringen müssen.
Unter den geschilderten Umständen musste natürlich die Weiterfahrt unterbunden werden, bis die Ware ordnungsgemäß gesichert, entsprechende Beförderungs-papiere beigebracht und das Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet worden ist.
Oft wird das Gefahrenpotential von ungesicherter Ladung und besonders von ungesichertem Gefahrgut völlig unterschätzt. Falls der geschilderte Lkw in einen Unfall verwickelt wird und plötzlich Phosphorsäure ausläuft, hätten Hilfeleistende, egal ob zufällig vorbeikommend oder berufsbedingt große Probleme, wenn sie nicht wissen, womit sie es zu tun haben.
Die Verkehrspolizei bittet deshalb auch in diesem Zusammenhang wieder einmal darum, gewissenhaft Ladungssicherung zu betreiben und natürlich im Umgang mit Gefahrgut besondere Vorsicht walten zu lassen.
Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 04.03.2009
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